
Teilnahmebedingungen
1. Veranstalter
KAROM Sp. z o.o.
BÜRO DES VERANSTALTERS:
ul. Na Skarpie 4, 05-530 Czersk, POLEN
tel./fax +48 (22) 757 00 67
targi@forcamp.eu www.forcamp.eu
2. Ort der Messe
Messe- und Kongresszentrum MT Polska,
ul. Marsa 56 c, Warszawa, Polen
3. Messetermin
22.-23. Oktober 2011
Öffnungszeiten der Messe: 10:00-18:00 Uhr
4. Teilnahmeanmeldung
Die Teilnahmeanmeldung erfolgt ausschließlich auf der korrekt ausgefüllten und durch eine zur Vertragsunterzeichnung berechtigte Person unterzeichneten Teilnahmeanmeldekarte. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Messe kann ausschließlich die anmeldende Firma betreffen. Das Original soll an die Anschrift des Veranstalters per Post übersandt werden. Anmeldungen, die nach Ablauf dieser Frist eingegangen sind, werden nur bei Verfügbarkeit von Ausstellungsfläche in Betracht gezogen. Die Größe der bestellten Ausstellungsfläche muss mindestens 12 m2 betragen.
5. Bestätigung der Teilnahme - Vertragsabschluss
Die Übersendung der ausgefüllten Teilnahmeanmeldekarte und die Ausstellung einer Bestätigung der Teilnahme und der Reservierung der Ausstellungsfläche auf ihrer Grundlage bedeuten den Abschluss eines Vertrages zwischen dem Aussteller und dem Veranstalter. Die vorliegenden Teilnahmebedingungen stellen eine Anlage zu diesem Vertrag dar. Die Bestätigung der Teilnahme und der Reservierung der Ausstellungsfläche erfolgt schriftlich und betrifft ausschließlich die anmeldende Firma. Der Aussteller darf die Rechte aus dem geschlossenen Vertrag nicht auf Dritte übertragen. Der Veranstalter kann (nach Abschluss des Vertrages) Änderungen am Standort der einzelnen Stände bei Eingängen, Ausgängen oder Übergängen durchführen. Der Veranstalter behält sich das Recht zum Rücktritt vom geschlossenen Vertrag vor, falls die Zahlungsforderungen aufgrund der Teilnahme an der Messe in der unter Zi. 8 bestimmten Frist nicht bezahlt wurden, wobei dem Aussteller kein Recht zur Geltendmachung irgendwelcher Ansprüche aus diesem Grunde zusteht.
5.1. Reservierung der Ausstellungsfläche
Die Reservierung der Ausstellungsfläche erfolgt aufgrund des ausgefüllten und übersandten Formulars 1 (TEILNAHMEANMELDEKARTE). Die Platzierung der Ausstellungsfläche hängt vom präsentierten Sortiment ab. Die Wünsche des Ausstellers hinsichtlich der Platzierung der Ausstellungsfläche werden durch den Veranstalter nach Möglichkeit erfüllt.
Der Veranstalter verpflichtet sich, sämtliche Bemühungen aufzunehmen, um den Erfolg der Messe sicherzustellen und die Messe nach höchsten Standards zu führen.
6. Annullierung der Teilnahme
Der Aussteller ist berechtigt, seine Anmeldung vor Ablauf der Zahlungsfrist der Pro-Forma-Rechnung zu annullieren. Der Aussteller, der vom geschlossenen Vertrag nach Ablauf der Zahlungsfrist der Pro-Forma-Rechnung zurücktritt, ist verpflichtet, die Pro-Forma-Rechnung im Ganzen sowie alle sonstigen während der Realisierung des Vertrages entstandenen Kosten zu bezahlen. Diese Pflicht bleibt auch bei Zuweisung der Ausstellungsfläche an einen anderen Aussteller bestehen.
7. Teilnahmekosten
Die Anmeldegebühr in Höhe von 155* EUR umfasst:
- offizielle Eintragung in den Messekatalog
- Identitätsausweise für die Aussteller, die zum unentgeltlichen Eintritt auf das Gelände der Messe berechtigen: je ein Ausweis pro angefangene 5 m Ausstellungsfläche
- Einladungen für Besucher
Die Anmeldegebühr ist für jeden Aussteller verpflichtend und wird beim Annullieren der Teilnahme nicht zurückerstattet
Der Preis für die Anmietung der Ausstellungsfläche beträgt:
65 * EUR pro 1 m2 überdachte Ausstellungsfläche (in der Halle) – Basispreis
Bei Mietung einer größeren Fläche erteilen wir wesentliche Rabatte.
Ausstellungsfläche:
– Eckfläche (von beiden Seiten offen) ist ab 12 m2 verfügbar
– Zuzahlung von 10% auf den Basispreis
– Stirnfläche (von drei Seiten offen) ist ab 24 m2 verfügbar
– Zuzahlung von 15% auf den Basispreis
– Inselfläche (von vier Seiten offen) ist ab 60 m2 verfügbar
– Zuzahlung von 20% auf den Basispreis
Der Aussteller kann beim Veranstalter den Bau des Standes in Standard zum Preis von 30* EUR/m2 oder in Standard Plus zum Preis von 45* EUR/m2 bestellen. Einzelheiten finden Sie im Formular 2 (BESTELLUNG DES BAUS EINES STANDES).
* Achtung: Die Preise wurden ohne 23% MWSt. angegeben.
Im Mietpreis für die Ausstellungsfläche sind folgende Leistungen enthalten
Vermietung der Ausstellungsfläche
Beteiligung an der gemeinsamen Nutzfläche (allgemeine Ausstellungsfläche nach Abzug der Nutzfläche der Stände)
Sauberkeitserhaltung der Übergänge und Korridore (der Aussteller ist für die Sauberkeitserhaltung seines Standes verantwortlich)
Bewachung der Messe
Brandschutz durch den gesamten Zeitraum (angefangen vom Beginn der Montage bis zur Beendigung der Demontage der Stände)
Allgemeine Dekoration des Messegeländes
Allgemeine Beleuchtung des Messegeländes während der Dauer der Veranstaltung (angefangen vom Beginn der Montage bis zur Beendigung der Demontage der Stände)
Informationskampagne und Werbung für die Messe
8. Zahlungsbedingungen
Nach Erhalt einer offiziellen Bestätigung der Teilnahme und Reservierung der Ausstellungsfläche ist eine Gebühr per Überweisung auf das Konto des Veranstalters aufgrund der erhaltenen Pro-Forma-Rechnungen zu bezahlen. Forderungen für zusätzliche Geräte oder andere zusätzliche Leistungen werden auf das Konto des Veranstalters an dem Tag in der Proforma-Rechnung gezahlt. Die Realisierung der Bestellung setzt die termingerechte Bezahlung der Forderungen voraus. Unverzüglich nach Eingang der Zahlungen aus den Pro-Forma-Rechnungen wird der Veranstalter Rechnungen mit ausgewiesener MWSt. ausstellen. Der Veranstalter wird für den Aussteller binnen 7 Tagen nach Beendigung der Messe eine Rechnung für die Ausstattung oder sonstige zusätzliche Dienstleistungen, die während der Montage und der Dauer der Messe bestellt wurden, ausstellen.
Das Valutadatum auf dem Konto des Veranstalters gilt als Eingangsdatum der Zahlung.
9. Planung und Bau der Stände
9.1 Stand, der durch den Veranstalter gebaut wird
9.1.1. Stand im Standard oder Standard Plus
Der Veranstalter verpflichtet sich an den Aussteller einen Vorschlag des Bauplans des Standes zur Akzeptanz zu übersenden. Die Planung des Standes umfasst Bestandteile der durch den Aussteller im Formular 2 (BESTELLUNG DES BAUS EINES STANDES) bestellten Bebauung. Bei der Bestellung zusätzlicher Ausstattung - Formular 6 (VERZEICHNIS DER ZUSATZAUSSTATTUNG) durch den Aussteller wird der Vorschlag der Planung des Standes um zusätzliche Ausstattungsteile in Übereinstimmung mit der Bestellung ergänzt. Wenn zu dem übersandten Vorschlag innerhalb von 7 Tagen nach seinem Erhalt keine Anmerkungen gemeldet werden, gilt dies als Approbation der Planung. Der Veranstalter führt nur die Planung aus.
Bei Bestellung des Baus des Standes in Standard Plus kann der Aussteller eine Farbe für die Wände des Standes unter 6 Tönen auswählen: weiß, gelb, blau, grün, bordeaux-rot, grau. Die Farbe der Wände wird aufgrund eines Farbmusters der Firma BECKERS im NCS System ausgewählt. Die Farbe muss im Formular 2 (BESTELLUNG DES BAUS EINES STANDES) angegeben werden.
Achtung: Wenn die Farbe nicht angegeben wird, werden die Wände weiß gestrichen.
Änderungen und Umarbeitungen der Planung, die durch den Aussteller nach Ablauf von 7 Tagen nach Erhalt der Planung angemeldet werden, werden nach technischen und organisatorischen Möglichkeiten gemäß individuell vereinbarten Preisen realisiert.
9.1.2. Individueller Stand
Der Veranstalter kann den Stand nach einem durch den Aussteller gelieferten individuellen Plan bauen oder die Planung auf eine Sonderbestellung hin ausführen. Der Veranstalter wird dem Aussteller einen Kostenvoranschlag der Dienstleistung zur Akzeptanz vorlegen.
9.1.3. Der Veranstalter wird den Aussteller mit zusätzlichen Kosten bei Verzicht auf die bestellte zusätzliche Ausstattung sowie für Beschädigungen, die wegen einer nicht ordentlichen Nutzung des Standes durch den Aussteller entstanden sind, belasten.
9.2 Stand, der durch den Aussteller gebaut wird
9.2.1. WWenn die Bebauung der gemieteten Ausstellungsfläche durch den Aussteller erfolgt, wird zum Mietpreis der Fläche eine Gebühr für den Stromanschluss (Leistungsentnahme bis zu 3 kW) in Höhe von 50 EUR + MWSt. hinzugerechnet. Der Aussteller kann die Leistungsentnahme erhöhen, indem er die kW-Menge im Formular 2 (BESTELLUNG DES BAUS EINES STANDES) angibt.
9.2.2. Der Aussteller ist verpflichtet, den Plan des Standes zur Freigabe durch den Veranstalter zusammen mit technischen Unterlagen zu übersenden.
10. Bewachung
10.1. Der Veranstalter wird die Bewachung, Überwachung und den Schutz der Messe in Nachtstunden gewährleisten. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verlorenes Vermögen während der Dauer der Veranstaltung, außer wenn der Aussteller eine zusätzliche Dienstleistung: „Persönlicher Schutz“ erworben hat.
11. Messenkatalog
11.1. Die offizielle Eintragung im Messekatalog umfasst die Tele-Anschriftsangaben sowie eine grundsätzliche Information über die Firma in der polnischen Sprache und in der Fremdsprache: zusammen max. 750 Zeichen + ein weiß-schwarzes Logo. Diese Angaben sind in elektronischer Form an das Büro des Veranstalters bis zum 15. Juli 2011 zu liefern. Falls der Inhalt in Form eines Maschinentextes geliefert wird, übernimmt der Veranstalter keine Haftung für eventuelle Fehler. Der Veranstalter übersetzt die übersandten Texte in keine Fremdsprache. Sollte diese Information nicht geliefert werden, behält sich der Veranstalter das Recht vor, in den Katalog nur Tele-Anschriftsangaben aus der Teilnahmeanmeldekarte aufzunehmen.
11.2. Der Aussteller ist für den Inhalt der Eintragung sowie der Werbeinserrate voll verantwortlich. Eventuelle Ansprüche dürfen den Veranstalter nicht belasten.
12. Vorbehalte
Vorschriften und Rechtregelungen des Landes, in dem die Veranstaltung stattfindet, haben immer Vorrang. Falls die Messe aufgrund Höherer Gewalt annulliert werden sollte, übernimmt der Veranstalter keine Haftung für Schäden oder Verluste, die aus diesem Grunde durch den Aussteller erlitten werden. Als Höhere Gewalt verstehen die Parteien Erdbeben, Hochwasser, Orkan, übermäßigen Regen, Schneefall sowie alle anderen Naturerscheinungen sowie Kriegshandlungen oder terroristische Attentate oder drohende terroristische Attentate. Sollte der Aussteller nicht allen Formalitäten nachkommen oder die Fristen nicht einhalten, übernimmt der Veranstalter keine Haftung für die aus diesem Grunde entstandenen organisatorischen Schwierigkeiten. Der Aussteller hat die geltenden gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften der Europäischen Union (Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft) und die Rechtsvorschriften der Republik Polen zu beachten.
13. Schlussbestimmungen
Reklamationsansprüche bezüglich der Bebauung und zusätzlichen Dienstleistungen müssen an den Veranstalter während der Dauer der Messe schriftlich gemeldet werden, damit die Begründbarkeit geprüft werden kann. Sonstige Ansprüche, die durch den Aussteller gegen den Veranstalter geltend gemacht werden, müssen binnen 14 Kalendertagen nach Beendigung der Messe gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Frist werden keine Ansprüche berücksichtigt. Die Parteien werden versuchen, alle Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag resultieren können, gütlich oder durch das Wirtschaftsgericht in Warschau zu regeln. Der Aussteller erklärt, dass er mit dem Empfang von Informationen des Veranstalters auf elektronischem Wege im Sinne des Gesetzes vom 18. Juli 2002 über die Erbringung von Internetdienstleistungen einverstanden ist.




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